Mit der „neuen Finanzordnung 2021“ wird das Recht des Bundes, die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer zu erheben, bis Ende 2035 verlängert. Ohne diese Steuern könnte der Bund seine Aufgaben nicht mehr erfüllen. Das Parlament hat die Vorlage in beiden Räten einstimmig und ohne Enthaltungen angenommen. Meines Erachtens wäre eine Ablehnung katastrophal und man sollte diese Vorlage auch nicht nur zum Spass ablehnen!
Die kantonale Vorlage „Änderung der Verfassung betreffend Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Mitgliedschaft in Regierungsrat Baselland und Bundesversammlung“ wurde vom Landrat auch einstimmig und ohne Enthaltungen angenommen. Kein Wunder, denn schon seit 70 Jahren hat kein Regierungsmitglied mehr ein eidgenössisches Parlamentsmandat ausgeübt. Wird der Artikel angenommen, so bleibt also alles wie bisher und wenn er abgelehnt wird, wohl auch.
Peter R. Marbet